I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt in gemieteten Räumen in X eine Bäckerei. Mit einem Antrag auf Investitionszulage für das Kalenderjahr 1995 beantragte der Kläger u.a. Investitionszulage für eine "Ladeneinrichtung".
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) lehnte den Antrag auf Investitionszulage für das Wirtschaftsgut "Ladeneinrichtung" mit der Begründung ab, daß Sachgesamtheiten nicht zulagebegünstigt seien.
Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg.
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