FG Niedersachsen, vom 30.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 172/12
Steuerberichtigung im Insolvenzfall
BFH, Beschluss vom 11.03.2014 - Aktenzeichen V B 61/13
DRsp Nr. 2014/6620
Steuerberichtigung im Insolvenzfall
1. NV: Da die bei Insolvenzeröffnung noch offenen Ansprüche auf Gegenleistungen aus zuvor erbrachten Leistungen neben dem Entgelt einen Umsatzsteueranteil aufweisen, der zusammen mit dem Entgelt vom Insolvenzverwalter im Rahmen der Verwaltung der Masse gemäß §§ 148ff. InsO einzuziehen ist, rechtfertigt es die für den Insolvenzverwalter auch im Umfang des Umsatzsteueranteils bestehende Einziehungsbefugnis, dass im Umfang der durch den Insolvenzverwalter vereinnahmten Umsatzsteuer --unter Berücksichtigung der zuvor eingetretenen Uneinbringlichkeit-- keine Insolvenzforderung, sondern eine Masseverbindlichkeit vorliegt.2. NV: Liegt bereits eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 4InsO vor, erübrigt sich die Frage nach einer Steuerberichtigung gemäß § 17UStG.