FG München - Urteil vom 19.02.2015
15 K 225/14
Normen:
FGO § 62 Abs. 6; EStG § 35a;

Steuerermäßigung für Handwerkerkosten Umfang Nachweis Schätzung

FG München, Urteil vom 19.02.2015 - Aktenzeichen 15 K 225/14

DRsp Nr. 2015/15455

Steuerermäßigung für Handwerkerkosten Umfang Nachweis Schätzung

1. Eine Steuerberatungsgesellschaft ist stets als bevolmächtigt anzusehen, solange im konkreten Fall keine begründeten Zweifel am Vorliegen einer wirksamen Bevollmächtigung bestehen. 2. Werkzeuge und Baumaterialien sowie unbar beglichene Arbeits- und Fahrtkosten sind nicht durch die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen begünstigt. 3. Da § 35a Abs. 3 EStG den Nachweis der unbaren Zahlung an den Rechnungsteller erfordert, besteht kein Raum für eine schätzweise Berücksichtigung von Handwerkerkosten.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 6; EStG § 35a;

Gründe

I.

Die … Steuerberatungs GmbH hat mit Fax vom 20. Januar 2014 für die Kläger beim Finanzgericht Klage wegen der Nichtanerkennung von Handwerkerleistungen und Werbungskosten für Gebäudeabschreibung im Rahmen des Einkommensteuerbescheids 2011 vom 23. November 2012 und der Einspruchsentscheidung vom 17. Dezember 2013 Klage erhoben und erklärt, die Begründung sowie die Vollmacht würden in Kürze nachgereicht.