BFH - Beschluss vom 17.02.2010
VII R 37/08
Normen:
AO § 37 Abs. 2; FGO § 126a; BGB § 428; BGB § 432;
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 31.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen VI 439/2005

Steuererstattungen an zusammen veranlagte Eheleute; Kriterien der Erstattungsberechtigung unter Eheleuten hinsichtlich der Einkommensteuer

BFH, Beschluss vom 17.02.2010 - Aktenzeichen VII R 37/08

DRsp Nr. 2010/7421

Steuererstattungen an zusammen veranlagte Eheleute; Kriterien der Erstattungsberechtigung unter Eheleuten hinsichtlich der Einkommensteuer

NV: Sind Steuern zusammen veranlagter Ehegatten im Wege des Steuerabzugs vom Lohn oder von Kapitalerträgen einbehalten worden, steht jedem der Ehegatten ein etwaiger Erstattungsanspruch nach dem Verhältnis der bei ihnen jeweils einbehaltenen Abzugsbeträge zu. Im selben Verhältnis entfällt ein Rückzahlungsbetrag auf jeden der Ehegatten, wenn der Rechtsgrund für die Erstattung später wegfällt.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2; FGO § 126a; BGB § 428; BGB § 432;

Gründe

I.