Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 12.966,75 € festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 2. März 2020 ist unbegründet. Die von ihm dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (§
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