Zwischen den Beteiligten ist die Steuerfreiheit einer Abfindung im Streitjahr 2000 streitig.
Der Kläger ist als Steuerberater selbständig tätig. In seiner Kanzlei war seine am ... 1945 geborene Ehefrau seit 1966 - zunächst beim Vater und Rechtsvorgänger des Klägers - auf der Grundlage eines wie unter fremden Dritten geschlossenen Arbeitsvertrages beschäftigt. Insgesamt beschäftigte der Kläger in seiner Kanzlei 16 Mitarbeiter im Streitjahr.
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