1. Dem Beklagten wird aufgegeben, den Einkommensteuerbescheid für 2005 vom 2. Januar 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Mai 2007 mit der Maßgabe zu ändern, dass von den Einkünften der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit 7.200 EUR gemäß § 3 Nr. 9 EStG als steuerfreie Einnahmen nicht berücksichtigt werden. Das Ergebnis der Neuberechnung ist den Klägern unverzüglich formlos mitzuteilen. Nach Rechtskraft der Entscheidung sind die Verwaltungsakte mit geändertem Inhalt neu bekannt zu geben.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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