I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist Diplomrestauratorin (FH). Sie war im Streitjahr (1996) als selbständige Textilrestauratorin tätig, und zwar ausschließlich für Museen und andere öffentliche Einrichtungen.
Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) unterwarf die Umsätze der Antragstellerin im Umsatzsteuerbescheid 1996 vom 6. März 1998 dem Regelsteuersatz. Nach Zurückweisung ihres hiergegen eingelegten Einspruchs (Einspruchsentscheidung vom 13. Januar 1999) hat die Antragstellerin Klage (1 K 306/99 U) eingereicht, über die das Finanzgericht (FG) noch nicht entschieden hat.
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