Streitig ist, ob ein grunderwerbsteuerrechtlicher Erwerbsvorgang gemäß § 3 Nr. 5 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) von der Besteuerung auszunehmen ist.
Der Kläger (Kl.) und seine mit Urteil vom 04.12.1984 geschiedene Ehefrau (E.) waren Miteigentümer zu je 1/2 an dem im Grundbuch des Amtsgerichts ... eingetragenen Grundbesitz Parzelle Gemarkung ... Flur 12 Nr. 334 nebst aufstehendem Gebäude und zu je 1/4 an der Parzelle ... Flur 12 Nr. 426. Mit notariellem Vertrag vom 01.08.1996 (UR-Nr. 325/96 des Notars ...) verkaufte E. ihren Miteigentumsanteil zum Kaufpreis von 147.000 DM an den Kl.. Der Beklagte (das Finanzamt -FA-) sah in dem Kaufvertrag einen grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgang und setzte dementsprechend die Grunderwerbsteuer (GrESt) in Höhe von 2.940 DM fest.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|