BFH - Beschluß vom 03.08.2000
VI B 72/00
Normen:
EStG § 3 Nr. 16 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;

Steuerfreier Reisekostenersatz durch Arbeitgeber

BFH, Beschluß vom 03.08.2000 - Aktenzeichen VI B 72/00

DRsp Nr. 2000/9555

Steuerfreier Reisekostenersatz durch Arbeitgeber

1. Eine Divergenz i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2 AO ist nicht gegeben, wenn ein FG erkennbar von einem bestimmten Rechtssatz des BFH ausgeht, diesen aber fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalls anwendet. Es liegt dann nur ein im Zulassungsverfahren unbeachtlicher Subsumtionsfehler vor. 2. Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber steuerfrei Reisekostenersatz gem. § 3 Nr. 16 EStG, hat der Arbeitnehmer insoweit die Darlegungs- und Feststellungslast.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 16 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist als unbegründet zurückzuweisen. Das Finanzgericht (FG) ist nicht von dem vom Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt --FA--) bezeichneten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Juli 1996 VI R 76/95 (BFH/NV 1996, 888) abgewichen.