Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war bis zum 9. November des Streitjahres 1989 einziger Kommanditist der X-GmbH und Co. KG (im Folgenden: X). Komplementärin war die X Verwaltungs GmbH (im Folgenden: GmbH), deren Mehrheitsgesellschafter (98 v.H.) der Kläger bis zum 9. November 1989 war. Der Kläger war im Streitjahr auch beherrschender Gesellschafter (99,4 v.H.) der XY Ltd. mit Sitz in Hongkong (im Folgenden: XY), die für den Wareneinkauf und die Qualitätssicherung in Fernost zuständig war, im Übrigen aber auch selbständig Handel trieb. Er war außerdem Alleingesellschafter der Z AG mit Sitz in .../Schweiz (im Folgenden: Z-AG).
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