Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine KG. Sie war im Streitjahr (1986) lediglich Besitzgesellschaft. Betriebsgesellschaft war die A-GmbH. An der Klägerin waren die Beigeladene und B als Komplementäre sowie D als Kommanditistin beteiligt. Die Beigeladene nahm am Ergebnis lt. Handelsbilanz der Klägerin nicht teil; sie bezog von der Klägerin lediglich eine Leibrente, die steuerlich als Sonderbetriebseinnahme erfasst wurde.
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