Die Rechtsfrage, ob ein steuerfreier Sanierungsgewinn i.S.v. § 3 Nr. 66 EStG a.F. geeignet ist, die Rechtsfolgen des § 15 aEStG (Entstehung nur verrechenbarer Verluste) in den Folgejahren insoweit zu vermeiden, als der steuerfreie Sanierungsgewinn den im Jahr seiner Entstehung erzielten Verlust übersteigt, hat keine grundsätzliche Bedeutung, da sie ohne Weiteres aufgrund des Wortlauts des § 15 a und der vorliegenden BFH-Rspr. beantwortet werden kann.