Streitig ist, ob die Lieferung von Döner-Imbiss-Zutaten, -Zubehör und -Getränken an B. Y., T., in den Streitjahren 2012 bis 2014 und an die D. s.r.o., T., in den Streitjahren 2013 und 2014 nach § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz - UStG - steuerfrei war.
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