Die Vollziehung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheide für das I. bis III. Quartal 2012 vom 23.11.2012 wird mit Wirkung vom Fälligkeitstag bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung über den Einspruch vom 29.11.2012 ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
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