Abweichend vom Einkommensteuerbescheid 2004 vom 04.09.2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.11.2006 wird die Einkommensteuer nach einem zu versteuernden Einkommen von 20.189,00 Euro und einem Progressionsvorbehalt, ausgehend von Einkünften in Höhe von 13.650,00 Euro, festgesetzt.
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