Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Stipendium einer französischen Stipendiengeberin nach § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei ist.
Die Klägerin ist Ärztin und beim Universitätsklinikum X (U) angestellt. Sie erzielt aus dieser Tätigkeit bei U Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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