Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2017 vom 8. Juni 2021 wird bis einen Monat nach Zustellung der Einspruchsentscheidung oder sonstigen Erledigung des Einspruchsverfahrens in Höhe von 4.387,19 EUR ausgesetzt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 30% und der Antragsgegner zu 70%.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
I.
Die Beteiligten streiten über das Vorliegen der Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen im Sinne des § 4 Nr. 1 Buchstabe b i. V. m. § 6 a UStG. Die Antragstellerin betreibt einen Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen mit weniger als 3,5 t. Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 16 - 18 UStG. Streitig sind zwei Lieferungen von je einem Kfz. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Lieferungen:
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