FG Baden-Württemberg, vom 21.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 260/06
Steuerfreiheit gem. § 3b EStG trotz Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro Stunde
BFH, Urteil vom 17.06.2010 - Aktenzeichen VI R 50/09
DRsp Nr. 2010/15760
Steuerfreiheit gem. § 3bEStG trotz Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro Stunde
1. Die Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde steht der Steuerbefreiung nach § 3bEStG nicht entgegen.2. Der laufende Arbeitslohn (§ 3b Abs. 2 Satz 1 EStG) kann der Höhe nach schwanken.3. § 3bEStG subventioniert Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleicher Weise.