FG Saarland, vom 30.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1319/07
Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen bei einer dolosen Einbindung in ein Umsatzsteuer-Karussell ohne Kenntnis von einer möglichen Hinterziehungsabsicht der Abnehmer; Steuerpflicht innergemeinschaftlicher Lieferungen bei Verschleierung der Identität seines Abnehmers
BFH, Urteil vom 17.02.2011 - Aktenzeichen V R 30/10
DRsp Nr. 2011/12487
Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen bei einer "dolosen Einbindung" in ein "Umsatzsteuer-Karussell" ohne Kenntnis von einer möglichen Hinterziehungsabsicht der Abnehmer; Steuerpflicht innergemeinschaftlicher Lieferungen bei Verschleierung der Identität seines Abnehmers
Innergemeinschaftliche Lieferungen sind entgegen § 6aUStG umsatzsteuerpflichtig, wenn der Unternehmer die Identität seines Abnehmers verschleiert, um diesem die Hinterziehung der geschuldeten Umsatzsteuer zu ermöglichen (Anschluss an das EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2010 C-285/09, R).