BFH - Beschluß vom 30.04.2002
VI B 237/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1029

Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 62 EStG; ArbG-Zuschüsse an nicht sozialversicherungspflichtige ArbN

BFH, Beschluß vom 30.04.2002 - Aktenzeichen VI B 237/01

DRsp Nr. 2002/10027

Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 62 EStG; ArbG-Zuschüsse an nicht sozialversicherungspflichtige ArbN

1. ArbG-Zuschüsse zur Kranken- und Arbeitslosenversicherungen fallen nicht unter § 3 Nr. 62 Satz 2 EStG.2. Zuschüsse an Personen, die bereits kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei sind, werden nicht von § 3 Nr. 62 Satz 2 erfasst.

Gründe:

Es ist zweifelhaft, ob die Nichtzulassungsbeschwerde zulässig ist; sie ist jedenfalls unbegründet.