Streitig ist, ob Dividenden, die eine Schweizer Aktiengesellschaft an eine Schweizer Personengesellschaft ausschüttet, an der ausschließlich unbeschränkt Steuerpflichtige beteiligt sind, als aktive Betriebsstätteneinkünfte der Schweizer Personengesellschaft nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 11. August 1971 -DBA-Schweiz- (BGBl II 1972, 1022, BStBl I 1972, 519) im Inland steuerbefreit sind.
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