FG Münster vom 28.03.2001
13 K 6042/00 E
Fundstellen:
EFG 2001, 1022

Steuerfreiheit von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

FG Münster, vom 28.03.2001 - Aktenzeichen 13 K 6042/00 E

DRsp Nr. 2002/2395

Steuerfreiheit von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

Die Steuerfreiheit des Arbeitslohns aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis für den Zeitraum 1.4. bis 31.12.1999 ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer in der Zeit vom 1.1. bis 31.3.1999 positive, versicherungspflichtige Einkünfte erzielt hat.

Für die Praxis: