Steuerfreiheit von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
FG Münster, vom 28.03.2001 - Aktenzeichen 13 K 6042/00 E
DRsp Nr. 2002/2395
Steuerfreiheit von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
Die Steuerfreiheit des Arbeitslohns aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis für den Zeitraum 1.4. bis 31.12.1999 ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer in der Zeit vom 1.1. bis 31.3.1999 positive, versicherungspflichtige Einkünfte erzielt hat.
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