FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.03.2018
2 K 174/17
Normen:
EStG § 3 Nr. 26;
Fundstellen:
EFG 2018, 925

Steuerfreiheit von Vergütungen für eine Tätigkeit als sog. Lehrarzt bei der praktischen Ausbildung von Studierenden der Medizin; Fehlen einer pädagogischen Ausbildertätigkeit

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.03.2018 - Aktenzeichen 2 K 174/17

DRsp Nr. 2018/5847

Steuerfreiheit von Vergütungen für eine Tätigkeit als sog. "Lehrarzt" bei der praktischen Ausbildung von Studierenden der Medizin; Fehlen einer pädagogischen Ausbildertätigkeit

Stichwort: Vergütungen für eine Tätigkeit als sog. "Lehrarzt" sind nicht nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 26;

Tatbestand

Die Kläger streiten über eine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG).

Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Beide Kläger erzielen als Ärzte im Rahmen einer Gemeinschaftspraxis Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

In den Streitjahren 2014 und 2015 nahmen die Kläger als so genannte Lehrärzte an der praktischen Ausbildung von Studierenden der Medizin teil. Grundlage hierfür ist eine zwischen der Universität A und der Gemeinschaftspraxis der Kläger abgeschlossene Vereinbarung vom 11./23. Februar 2013. Danach weist die Universität den Lehrärzten Studierende zu, deren Anzahl in Absprache festgelegt wird. Die Universität beauftragt die Lehrärzte mit der Wahrnehmung von Lehraufgaben nach den Grundsätzen, die für die Erteilung eines Lehrauftrages unter Berücksichtigung der Approbationsordnung gelten.

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