FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.04.1998
5 K 2591/96
Fundstellen:
EFG 1998, 1115

Steuerfreiheit von Zinszuschüssen bei Umschuldung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.04.1998 - Aktenzeichen 5 K 2591/96

DRsp Nr. 2001/3193

Steuerfreiheit von Zinszuschüssen bei Umschuldung

Hat ein Arbeitnehmer für ein vor dem 1.1.1989 aufgenommenes Darlehen von seinem Arbeitgeber steuerfreie Zinszuschüsse erhalten, werden von der Steuerfreiheit auch diejenigen Zinszuschüsse erfaßt, die im Anschluß an die spätere Umschuldung des Darlehens vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Tatbestand:

Im Rahmen einer Außenprüfung beim Arbeitgeber des Klägers wurde festgestellt, dass dieser in den Jahren 1993 bis 1995 Zinszuschüsse an den Kläger über jeweils 2.000,-- DM steuerfrei belassen hatte. Die Kläger hatten am 14.02.1987 bei der ... Bausparkasse ein sogenanntes Vorausdarlehen in Höhe von 77.000,-- DM beantragt. Die Darlehensmittel verwendeten sie zur Ablösung eines Darlehens bei der Volksbank ... das ihnen zum Kauf ihres selbstgenutzten Einfamilienhauses gewährt worden war. Weiterhin wurde damit die Einfahrt zur Garage mit Verbundsteinen belegt. Dieses Vorausdarlehen wurde von der ... Bank am 30.03.1992 abgelöst. Die Zinsbindung des Vorausdarlehens war abgelaufen gewesen und die ... Bank hatte günstigere Konditionen angeboten als die ... Bausparkasse. Ferner wurde durch die ... am 30.03.1992 das restliche Darlehen bei der Volksbank in Höhe von 36.566,55 DM übernommen.