FG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.10.2013
6 K 4246/11
Normen:
EStG § 3b;
Fundstellen:
DStRE 2015, 1026

Steuerfreiheit von Zuschlägen für ärztlichen Bereitschaftsdienst an Sonntagen, Feiertagen und zur Nachtzeit kein Vertrauensschutz bei Vorbetriebsprüfung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2013 - Aktenzeichen 6 K 4246/11

DRsp Nr. 2014/17880

Steuerfreiheit von Zuschlägen für ärztlichen Bereitschaftsdienst an Sonntagen, Feiertagen und zur Nachtzeit kein Vertrauensschutz bei Vorbetriebsprüfung

1. Die Steuerbefreiung nach § 3b EStG ist auf Vergütungen für einen ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht anwendbar, wenn die Vergütung pauschal für den gesamten geleisteten Bereitschaftsdienst gezahlt wird, ohne das berücksichtigt wird, ob dieser an Sonntagen, Feiertagen bzw. zur Nachtzeit oder zu steuerlich nicht begünstigte Zeiten geleistet wird. 2. Eine Steuerfreiheit kommt nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber für die Bereitschaftsdienste in den gem. § 3b Abs. 1 Nr. 1 – 4 i. V. m. Abs. 2 EStG begünstigten Zeiten einen Zuschlag gegenüber der Entlohnung zahlt, welche außerhalb der begünstigten Zeiten für diese Tätigkeit vereinbart war. 3. Nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ist die Finanzbehörde bei der Veranlagung nicht an die Sachbehandlung der Betriebsprüfung in den Vorjahren gebunden (kein Vertrauensschutz).

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 3b;

Tatbestand

Streitig ist, ob § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) auf Vergütungen für geleisteten ärztlichen Bereitschaftsdienst (BD) anwendbar ist.