FG Köln, vom 16.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1510/05
Steuerfreistellung von Vergütungen für die Überlassung von Live-Fernsehübertragungsrechten an inländischen Sportveranstaltungen; Besteuerung einer in der Schweiz ansässigen Gesellschaft unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA- Schweiz); Anfechtung des Widerrufs einer Freistellungsbescheinigung i.S.d. § 50d Abs. 2 S. 1 Einkommensteuergesetz 2002 (EStG 2002) durch den Vergütungsschuldner; Überlassung von Live-Fernsehübertragungsrechten als Verwertung sportlicher Darbietungen i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d und § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG 2002
BFH, Urteil vom 04.03.2009 - Aktenzeichen I R 6/07
DRsp Nr. 2009/13054
Steuerfreistellung von Vergütungen für die Überlassung von Live-Fernsehübertragungsrechten an inländischen Sportveranstaltungen; Besteuerung einer in der Schweiz ansässigen Gesellschaft unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA- Schweiz); Anfechtung des Widerrufs einer Freistellungsbescheinigung i.S.d. § 50d Abs. 2 S. 1 Einkommensteuergesetz 2002 (EStG 2002) durch den Vergütungsschuldner; Überlassung von Live-Fernsehübertragungsrechten als "Verwertung" sportlicher Darbietungen i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d und § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 1EStG 2002
1.Den Widerruf einer Freistellungsbescheinigung i.S. des § 50d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 kann der Vergütungsschuldner anfechten.2.Überlässt eine im Ausland ansässige Gesellschaft einer inländischen Rundfunkanstalt Live-Fernsehübertragungsrechte an inländischen Sportveranstaltungen zur Ausstrahlung im Inland, so erzielt sie mit den dafür erhaltenen Vergütungen Einkünfte durch im Inland verwertete sportliche Darbietungen i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG 2002, die gemäß § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1EStG 2002 dem Steuerabzug unterliegen. Das gilt auch dann, wenn die ausländische Gesellschaft die Rechte ihrerseits von dem originären Rechteinhaber erworben hat.3.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.