FG Brandenburg, vom 25.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2687/02
Steuerhinterziehung durch EDV-Eingaben eines FA-Sachbearbeiters
BFH, Urteil vom 25.10.2005 - Aktenzeichen VII R 10/04
DRsp Nr. 2005/21595
Steuerhinterziehung durch EDV-Eingaben eines FA-Sachbearbeiters
»Ein Sachbearbeiter des FA, der durch EDV-Eingaben über Umsätze eines fiktiven Unternehmers die Erstattung von Vorsteuern bewirkt, begeht Steuerhinterziehung auch dann, wenn mangels Kenntnisnahme anderer Bediensteter des FA von den betreffenden Arbeitsvorgängen weder ein Irrtum erregt noch (außer von dem Täter) eine Willensentscheidung über die Erstattung getroffen wird.«