Steuerhinterziehung im Falle organisatiertem Schmuggel von Zigaretten in Etappen
BayObLG, Beschluss vom 18.03.2003 - Aktenzeichen 4 St RR 19/03
DRsp Nr. 2003/8428
Steuerhinterziehung im Falle organisatiertem Schmuggel von Zigaretten in Etappen
»Führt eine Organisation den Schmuggel von Zigaretten planmäßig in Etappen durch, so verwirklicht der Transporteur, der die Zigaretten dementsprechend von einem Zwischenlager zum Bestimmungsort schmuggelt, neben dem Tatbestand der Steuerhinterziehung nicht auch den der Steuerhehlerei.«