Die ausgeschiedenen Vorwürfe der Steuerhinterziehung in vier Fällen durch Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für das erste bis vierte Kalendervierteljahr 2012 werden wieder in das Verfahren einbezogen.
2.Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31. August 2022 wird
a) b) c) d) 3. 4.
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