OLG Celle - Beschluss vom 27.03.2000
Ws 35/00
Normen:
AO § 370 Abs. 1 § 371 Abs. 2 Nr. 1a ;
Fundstellen:
DRsp III(380)283c
NStZ-RR 2001, 341

Steuerhinterziehung; Strafbefreiende Selbstanzeige auch noch während Vorfeldermittlungen der Steuerfahndung

OLG Celle, Beschluss vom 27.03.2000 - Aktenzeichen Ws 35/00

DRsp Nr. 2003/16251

Steuerhinterziehung; Strafbefreiende Selbstanzeige auch noch während Vorfeldermittlungen der Steuerfahndung

Steuerliche Prüfungen können die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige des Steuerpflichtigen wegen Steuerhinterziehung nur soweit ausschließen, wie der konkrete Auftrag des Prüfers reicht; der Steuerpflichtige kann regelmäßig auch dann noch mit strafbefreiender Wirkung Selbstanzeige erstatten, solange nur Vorfeldermittlungen der Steuerfahndung laufen.

Normenkette:

AO § 370 Abs. 1 § 371 Abs. 2 Nr. 1a ;
Fundstellen
DRsp III(380)283c
NStZ-RR 2001, 341