»1. Das Recht des Bürgers, im Rahmen seiner Teilhabe an der politischen Willensbildung frei zu entscheiden, welche Partei er finanziell unterstützen will, wird durch eine Chancenausgleichsregelung, die den Vorteil ausgleichen soll, der Parteien mit relativ hohem Spenden- und Beitragsaufkommen aus der Steuerbegünstigung erwächst, nicht in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt. Die Freiheit der politischen Betätigung der Bürger umfaßt nicht einen Anspruch darauf, daß vom Staat gewährte Steuervergünstigungen für Beiträge und Spenden an politische Parteien unter Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit nur der Partei - mittelbar - zugute kommen, die der Bürger unterstützt.2. Eine steuerliche Regelung, die Steuerpflichtige durch den ihnen zugute kommenden staatlichen Steuerverzicht in die Lage versetzt, einen bestimmenden Einfluß auf politische Entscheidungen einer Partei auszuüben, ist mit dem Recht der Bürger auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung nicht vereinbar.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.