1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob der strafrechtlich wegen Beleidigung verurteilte Kläger die im Rahmen des Strafverfahrens angefallenen Rechtsanwaltskosten von 549 EUR steuerlich geltend machen kann.
Der ledige Kläger ist Finanzbeamter und war im Streitjahr als Betriebsprüfer im Außendienst tätig. Er erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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