BFH - Urteil vom 24.06.2015
I R 29/14
Normen:
AStG (i.d.F. bis zur Änderung durch das StVergAbG vom 16. Mai 2003) § 1 Abs. 1 und Abs. 4; DBA-Großbritannien 1964 Art. IV; EStG 2002 § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2;
Fundstellen:
BFHE 250, 386
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf , vom 28.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 4087/11 1275

Steuerliche Anerkennung der Gewährung eines ungesicherten Darlehens unter Kapitalgesellschaften in einem Konzern

BFH, Urteil vom 24.06.2015 - Aktenzeichen I R 29/14

DRsp Nr. 2015/16145

Steuerliche Anerkennung der Gewährung eines ungesicherten Darlehens unter Kapitalgesellschaften in einem Konzern

1. Aufgrund des sog. Rückhalts im Konzern kann es fremdvergleichsgerecht sein, bei einer Darlehensgewährung zwischen Kapitalgesellschaften in einem Konzern von Sicherheiten abzusehen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BFHE 184, 482, BStBl II 1998, 573). Der Konzernrückhalt lässt jedoch keinen Schluss auf die Rückzahlung der Darlehensverbindlichkeit durch die Tochtergesellschaft und damit die Werthaltigkeit des Rückforderungsanspruchs aus dem gewährten Darlehen zu (Abweichung vom BMF-Schreiben vom 29. März 2011, BStBl I 2011, 277, dort unter 3.).