Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Streitig ist die steuerliche Anerkennung eines Vertrages über die Bildung einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft (Gewinngemeinschaftsvertrag).
[...] Zur Wahrung des Steuergeheimnisses wird auf die Darstellung des Tatbestandes in der Revisionsentscheidung (BFH, Urteil vom 22. Februar 2017 - I R 35/14 -, BFHE 258, 1, BStBl II 2018,
Die zulässige Klage ist als unbegründet abzuweisen.
1.1. Sowohl der Abschluss des Gewinngemeinschaftsvertrages, dessen inhaltliche Ausgestaltung und dessen Durchführung sind zumindest aufgrund einer erheblichen gesellschaftsrechtlichen Mitveranlassung abgeschlossen und durchgeführt worden und führen deshalb zu den vom beklagten Finanzamt angesetzten verdeckten Gewinnausschüttungen.
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