Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die steuerliche Anerkennung eines Vertrages über die Bildung einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft (Gewinngemeinschaftsvertrag).
[...] Zur Wahrung des Steuergeheimnisses wird auf die Darstellung des Tatbestandes in der Revisionsentscheidung (BFH, Urteil vom 22. Februar 2017 - I R 35/14 -, BFHE 258, 1, BStBl II 2018,
Die Klage ist unbegründet.
Der angefochtene Körperschaftsteuerbescheid 2006 vom 13. April 2012 ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO). Der Beklagte hat zu Recht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der aufgrund des Gewinngemeinschaftsvertrags geleisteten Ausgleichszahlung von XXX € angenommen und diese gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG außerbilanziell dem Jahresergebnis der Klägerin hinzugerechnet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|