BFH - Urteil vom 18.04.2000
VIII R 74/96
Normen:
EStG § 4 Abs. 4, § 12 ; FGO § 118 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 152

Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

BFH, Urteil vom 18.04.2000 - Aktenzeichen VIII R 74/96

DRsp Nr. 2000/9954

Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

Darlehensverträge über jeweils 125.000 DM mit einer Laufzeit von zehn Jahren zwischen einer Personengesellschaft und den Kindern bzw. Enkeln der Gesellschafter sind steuerlich nicht anzuerkennen, wenn keine Sicherheiten bestellt worden sind, ein Abtretungsverbot vereinbart worden ist und zum Teil eine vorzeitige - im Vertrag nicht vorgesehene - Rückzahlung der Darlehen erfolgt ist.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4, § 12 ; FGO § 118 Abs. 2 ;

Gründe: