FG Düsseldorf, vom 30.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 971/07
Steuerliche Anerkennung von Spekulationsverlusten durch die bloße Überschreitung der sog. Knock-out-Schwelle
BFH, Beschluss vom 13.01.2010 - Aktenzeichen IX B 110/09
DRsp Nr. 2010/4240
Steuerliche Anerkennung von Spekulationsverlusten durch die bloße Überschreitung der sog. "Knock-out-Schwelle"
NV: Wird ein Terminkontrakt durch die bloße Überschreitung der sog. "Knock-out-Schwelle" wertlos, erfüllt dies nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4EStG.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg; die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) geltend gemachten Gründe für eine Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) liegen nicht vor.
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