FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.04.2018
3 K 1365/16
Normen:
EStG § 4; EStG § 12;

Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Unternehmensberatertätigkeit mit Schwerpunkt Beratung durch hundegestütztes Coaching

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2018 - Aktenzeichen 3 K 1365/16

DRsp Nr. 2023/9133

Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus "Unternehmensberatertätigkeit mit Schwerpunkt Beratung durch hundegestütztes Coaching"

Die Gewinnermittlungsabsicht und die Berücksichtigung von Betriebsausgaben/Verlusten hat für jeden Betrieb des Unternehmers gesondert zu erfolgen. Die Gewinnermittlungsabsicht bedarf der Darlegung des Steuerpflichtigen, dass der Betrieb nach seinem Wesen und der Art seiner Bewirtschaftung auf Dauer geeignet ist, einen Gewinn zu erwirtschaften - Abgrenzung zur Befriedigung persönlicher Neigungen und Hobbys.

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

EStG § 4; EStG § 12;

Tatbestand

Streitig ist, ob Verluste der Klägerin aus ihrer Tätigkeit, die sie als "Unternehmensberatertätigkeit mit Schwerpunkt Beratung durch hundegestütztes Coaching" bezeichnet, steuerlich anzuerkennen sind.

Die Klägerin wurde am ... 1963 geboren und studierte von 1982 bis 1994 an der Universität in K erst Maschinenwesen und anschließend Wirtschaftsingenieurwesen (Diplomabschluss). Seit 1986/87 ist sie Hundehalterin (zeitgleich bis zu sechs Hunde).