Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Streitig ist, ob Verluste der Klägerin aus ihrer Tätigkeit, die sie als "Unternehmensberatertätigkeit mit Schwerpunkt Beratung durch hundegestütztes Coaching" bezeichnet, steuerlich anzuerkennen sind.
Die Klägerin wurde am ... 1963 geboren und studierte von 1982 bis 1994 an der Universität in K erst Maschinenwesen und anschließend Wirtschaftsingenieurwesen (Diplomabschluss). Seit 1986/87 ist sie Hundehalterin (zeitgleich bis zu sechs Hunde).
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