Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die steuerliche Behandlung der überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge in eine schweizerische privatrechtliche Pensionskasse.
Die Kläger sind Eheleute, die für den Veranlagungszeitraum 2016 (Streitjahr) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden.
Die Kläger verfügten im Streitjahr über einen inländischen Wohnsitz. Der Kläger war bei der Firma (F AG) in X, Schweiz, nicht selbständig tätig. Mit den aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünften unterlag er im Streitjahr als Grenzgänger im Sinne von Art. 15a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 11. August 1971 (BGBl II 1972,
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