Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Im 2. Rechtsgang ist die steuerliche Berücksichtigung einer Teilwertabschreibung auf eigene Aktien streitig.
Die Klägerin, eine börsennotierte Aktiengesellschaft, deren Haupttätigkeit im Streitjahr 2008 der Erwerb und das Halten von Beteiligungen war, erwarb in der Zeit vom 21.06.2006 bis zum 17.03.2008 (sog. "Kaufperiode") bei stark schwankenden Börsenkursen insgesamt ... Stück eigene Aktien zu Anschaffungskosten iHv insgesamt ... in zahlreichen Teilschritten (vgl. zu den Zugängen im Einzelnen die Zusammenstellung in Anlage 11.2 zum Bp-Bericht vom 21.12.2012, Bl. 79, 80 Bp-Berichtsakten), die sie zum 31.12.2008 nach § 266 Abs. 2 B. III. Nr. 2 HGB a.F. im Umlaufvermögen auswies.
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