FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 08.04.2010
3 V 250/09
Normen:
EStG § 3 Nr. 62, 63; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2a und b; EStG § 19 Abs. 1;

Steuerliche Behandlung einer Zukunftssicherungsleistung des Arbeitgebers

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.04.2010 - Aktenzeichen 3 V 250/09

DRsp Nr. 2010/15373

Steuerliche Behandlung einer Zukunftssicherungsleistung des Arbeitgebers

Die Beiträge des dänischen Arbeitgebers eines Grenzgängers zu einer betrieblichen Pensionskasse unterliegen als Teil des Arbeitslohns wegen der Nichtbesteuerung in Dänemark dem Besteuerungsrecht Deutschlands und sind allenfalls teilweise nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG steuerfrei.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 62, 63; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2a und b; EStG § 19 Abs. 1;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung einer Zukunftssicherungsleistung des Arbeitgebers des Antragstellers.

Die Antragsteller haben ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Der Antragsteller ist als Pilot für SAS Scandinavian Airlines tätig. Ausweislich seines Arbeitsvertrages hat die SAS Scandinavian Airlines Danmark A/S mit Sitz in 2770 Kastrup, Dänemark, (im Folgenden: SAS) die Arbeitgeberzuständigkeit für den Antragsteller.