Streitig ist die steuerliche Behandlung eines im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer "Dating Show" gezahlten "Preisgeldes".
Die Klägerin übernahm die weibliche Hauptrolle in der vom Sender S ausgestrahlten Show "D". In der zu den Akten gereichten Presseinfo ist der Plot der Show u.a. wie folgt beschrieben:
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