I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Sie wurden im Streitjahr 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Beide waren privat krankenversichert. Der Arbeitgeber des Klägers zahlte diesem einen Zuschuss zu seinen Krankenversicherungsbeiträgen. Bei der Berechnung dieses Zuschusses wurden die Beiträge, die für Familienangehörige zu leisten waren, einbezogen.
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