I.
Die Parteien streiten um steuerliche Berücksichtigung eines Verlustvortrages aus der Verschmelzung der Yxxx xxxxx xxxxxxx xxxxxxxx GmbH auf die Rechtsvorgängerin der Antragstellerin.
Die Antragstellerin ist eine Holdinggesellschaft in der Rechtsform einer GmbH mit Sitz in Berlin. Sie ist die Rechtsvorgängerin der Sxxxx GmbH mit Sitz in Mxxxxxx (Registergericht Mxxxxxx, HRB xxxxx). Die Sxxxxi GmbH war bis 1998 Zwischenholding für die wirtschaftlichen Aktivitäten der Sxxxxx S.A. mit Sitz in Pxxxx, xxxxxxxxxx. Im Zuge der Fusion der Firmen Sxxxxx und Syxxxxxxxx wurde die Sxxxxx GmbH auf die Antragstellerin verschmolzen.
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