Streitig ist, ob die Übertragung des Gesellschaftsanteils der Klägerin an der Firma … GmbH (GmbH) eine Veräußerung darstellt.
Die Klägerin war bis zum 26.09.2000 zu ½-Anteil als Komplementärin am Gesellschaftskapital der Firma H. KG (KG) beteiligt. Mit notariellem Vertrag vom 26.09.2000 zur UR-Nr. 223/2000 des Notars … schied die Klägerin als Komplementärin aus der KG aus und übernahm stattdessen in Höhe ihrer Gesellschaftseinlage von 10.000 DM eine Gesellschafterstellung als Kommanditistin (Anteil am Gesellschaftskapital 50 v. H.).
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