FG Berlin-Brandenburg, vom 17.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 6331/06
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Ausbildung als Berufspilot als Werbungskosten
BFH, Urteil vom 15.09.2011 - Aktenzeichen VI R 22/09
DRsp Nr. 2011/18583
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Ausbildung als Berufspilot als Werbungskosten
NV: Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung zum Verkehrsflugzeugführer können als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein. Denn der Vorrang des Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzugs bleibt durch § 12 Nr. 5EStG ebenso wie durch § 10 Abs. 1 Nr. 7EStG unberührt.