Der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 16.09.2011 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 17.09.2012 und der Einspruchsentscheidung vom 03.08.2020 wird dahingehend abgeändert, dass die Einkommensteuer 2010 unter Ansatz zusätzlicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. H. v. 583 € und unter Minderung der sonstigen Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG um 964 € auf 4.324 € herabgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein (im Rahmen eines betrügerischen Anlagesystems) tatsächlich nie geliefertes Blockheizkraftwerk (BHKW) der Unternehmensgruppe X .
Der Kläger wurde im Streitjahr 2010 einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|