FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 26.10.2021
3 K 28/20
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 Nr. 2;

Steuerliche Berücksichtigung von Forderungen im Zusammenhang mit Provisionsrückstellungen i.R.d. Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.10.2021 - Aktenzeichen 3 K 28/20

DRsp Nr. 2023/6502

Steuerliche Berücksichtigung von Forderungen im Zusammenhang mit Provisionsrückstellungen i.R.d. Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb

Stichwort: Zur Aktivierung von Provisionsforderungen eines Versicherungsvertreters und zur Aktivierung von Forderungen des Versicherungsvermittlers gegen den Versicherer auf Auszahlung weiterer (vorläufig einbehaltener) Provisionen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Wesentlichen um Feststellungen aus einer Betriebsprüfung, die hieraus folgende steuerliche Berücksichtigung von Forderungen im Zusammenhang mit Provisionsrückstellungen sowie Rückstellungen für Erfüllungsrückstand und daraus resultierende Gewinnauswirkungen.

Der Kläger war in den Streitjahren 2008 und 2010 sowie in den Jahren davor als selbstständiger Vermögensberater für die A AG tätig und erzielte insoweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Für seine Vermittlungstätigkeit erhielt er von der A AG Provisionen. Ausweislich des zwischen dem Kläger und der A AG geschlossenen Vermögensberatervertrages galt hinsichtlich der Vermittlung von Verträgen, bei denen sogenannte Haftungszeiten hinsichtlich der Provisionsansprüche zu berücksichtigen waren, u.a. folgendes: