Streitig sind im Wesentlichen die steuerlichen Folgen der Verlegung der inländischen Betriebsstätte einer Handelsvertretung in die Schweiz, insbesondere die Frage, ob ein Handelsvertreterausgleichsanspruch gemäß § 89 b des Handelsgesetzbuches (HGB) im Zeitpunkt der Verlegung des Gewerbebetriebs in die Schweiz gemäß § 16 Abs. 3 a Einkommensteuergesetz (EStG) zu versteuern ist.
Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
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